Zum Inhalt springen

Pflicht-Wissen

Der Feuerstättenbescheid – einfach erklärt

Der Feuerstättenbescheid ist ein amtlicher Bescheid Ihres bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, der festlegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihren Feuerstätten in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid ist ein Verwaltungsakt nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Nach der Feuerstättenschau stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ihn aus. Er ist keine Rechnung, sondern eine hoheitliche Anordnung: Er benennt jede kehr-, überprüfungs- und messpflichtige Anlage in Ihrem Gebäude und legt die Zeiträume fest, in denen die Arbeiten zu erledigen sind. Als Eigentümer sind Sie verantwortlich, diese Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen – von einem frei wählbarenSchornsteinfeger.

Wer stellt ihn aus – und wie oft?

Ausgestellt wird der Bescheid vom bBSF Ihres Kehrbezirks. Grundlage ist die Feuerstättenschau, diezweimal innerhalb einer Kehrperiode (7 Jahre) stattfindet – also rund alle 3 bis 3,5 Jahre. Nach jeder Schau erhalten Sie einen aktualisierten Feuerstättenbescheid; der vorherige wird damit abgelöst. Ändert sich etwas an Ihren Anlagen (neue Feuerstätte, Brennstoffwechsel, Stilllegung), kann ein neuer Bescheid nötig werden.

Inhalt & Fristen richtig lesen

Ein Feuerstättenbescheid enthält typischerweise: Ihre Anlagen (Feuerstätte, Abgasanlage), die jeweils fällige Tätigkeit (Kehren, Überprüfen, Messen), die Anzahl pro Jahr bzw. den Zeitraum, in dem sie zu erledigen ist, sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Achten Sie auf die genannten Zeitfenster – die Arbeiten müssen innerhalb dieser Fristen erledigt und nachgewiesen werden (Formblatt-Rücklauf an den bBSF).

Ein annotiertes Beispiel-Bescheid-Bild zeigt Anlage, Tätigkeit, Häufigkeit und Fristfenster.

Was kostet der Feuerstättenbescheid?

Für die Feuerstättenschau und die Ausstellung des Bescheids fallen hoheitliche Gebühren nach Arbeitswerten der KÜO an. Als Richtwert (ohne Gewähr) liegt der Bescheid je nach Aufwand bei rund 15–50 €, die Feuerstättenschau bei rund 40–50 €. Die genaue Höhe richtet sich nach dem länderabhängigen Arbeitswert-Faktor und dem Umfang Ihrer Anlagen. → Rechnung verstehen: /gebuehrenabrechnung

Feuerstättenbescheid anfechten & Widerspruch

Sie halten den Bescheid für falsch (z. B. eine Anlage ist stillgelegt)? Dann können Sie innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist – in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe – Widersprucheinlegen. Zuständig ist die im Bescheid genannte Behörde bzw. der bBSF. Prüfen Sie zunächst, ob die aufgeführten Anlagen und Tätigkeiten korrekt sind.

„Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr individueller Bescheid und das jeweilige Landesrecht."

Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist Ihr individueller Bescheid."

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Ein amtlicher Bescheid (Verwaltungsakt) des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, der festlegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihren Feuerstätten in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.

Wie oft bekomme ich einen Feuerstättenbescheid?

In der Regel nach jeder Feuerstättenschau, also etwa alle 3 bis 3,5 Jahre. Der neue Bescheid ersetzt den vorherigen.

Was kostet ein Feuerstättenbescheid?

Als Richtwert rund 15–50 € für den Bescheid; die zugrunde liegende Feuerstättenschau rund 40–50 €. Die genaue Höhe hängt vom Arbeitswert-Faktor und Ihren Anlagen ab (ohne Gewähr).

Kann ich den Feuerstättenbescheid anfechten?

Ja, mit Widerspruch innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist (meist ein Monat). Prüfen Sie, ob alle Anlagen und Tätigkeiten korrekt aufgeführt sind.

Muss ich den im Bescheid genannten Schornsteinfeger nehmen?

Nein. Die kehr- und überprüfungspflichtigen Arbeiten dürfen Sie von einem frei wählbaren, eingetragenen Schornsteinfeger durchführen lassen; der Nachweis geht an den bBSF.

Was passiert, wenn ich die Fristen im Bescheid ignoriere?

Werden fällige Arbeiten nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Behörde die Durchführung anordnen (Ersatzvornahme) und ein Bußgeld verhängen.

Für Schornsteinfeger-Betriebe

Feuerstättenbescheide rechtssicher in Sekunden – aus dem Kehrbuch

Kehrly erzeugt den formkonformen Feuerstättenbescheid direkt aus den Schau-Daten: richtige Anlagen, korrekte Fristen, Rechtsbehelfsbelehrung, Finalisierung nur durch den bBSF. Kein stundenlanges Zusammenstellen mehr.

14 Tage kostenlos testen

Ohne Kreditkarte · monatlich kündbar · Server & Datenschutz in DE