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Pflicht-Wissen

Immissionsschutz- & Feststoffmessung beim Schornsteinfeger

Bei der Immissionsschutzmessung prüft der Schornsteinfeger, ob Ihre Feuerungsanlage die Abgas- und Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhält.

Was wird bei der Immissionsschutzmessung gemessen?

Gemessen wird, was die Anlage in die Luft abgibt. Bei Öl- und Gasfeuerungen ist das vor allem derAbgasverlust (wie viel Wärme ungenutzt durch den Schornstein entweicht) und Kohlenmonoxid (CO); zusätzlich wird der Abgasweg überprüft. Bei Feststofffeuerungen (Holz, Pellet, Kohle) misst der Schornsteinfeger Staub (Feinstaub) und CO. Grundlage ist die Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV).

Wie oft – und welche Anlagen sind betroffen?

Die Häufigkeit hängt von Anlagentyp, Brennstoff und Baujahr ab und steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Als Orientierung:

AnlageWas wird gemessenHäufigkeit (Richtwert, ohne Gewähr)
Gas-ZentralheizungAbgasverlust, CO, Abgaswegje nach Anlage/Alter, oft alle 2–3 Jahre
Öl-ZentralheizungAbgasverlust, CO, Abgaswegje nach Anlage/Alter, jährlich bis alle 2 Jahre
Feststoff-Zentralheizung (Holz/Pellet)Staub, COwiederkehrend, je nach Anlage jährlich bis alle 2 Jahre
Einzelraumfeuerung (Kaminofen)i. d. R. keine wiederkehrende MessungPrüfung im Rahmen von Schau/Überprüfung

Grenzwerte & Toleranzen (1. BImSchV)

Ob eine Anlage „besteht", entscheidet der Vergleich von Messwert und Grenzwert – unter Berücksichtigung zulässigerToleranzen. Beispielwerte (je nach Anlagentyp/Baujahr, ohne Gewähr):

AnlagentypKennwertBeispiel-Grenzwert
Feststoff-Kessel (Stufe 2)Staub0,02 g/m³
Feststoff-Kessel (Stufe 2)CO0,4 g/m³
Einzelraumfeuerung (Stufe 2)Staub0,04 g/m³
Einzelraumfeuerung (Stufe 2)CO1,25 g/m³
Öl/Gas > 25–50 kWAbgasverlust11 %
Genau hier lag 2025 ein häufiger Software-Frust – Toleranzen ließen sich nicht eintragen. In Kehrly gehören Grenzwert und Toleranz zur Messung dazu und werden automatisch als Bestanden/Überschritten bewertet.

Was kostet die Messung?

Als Richtwert (ohne Gewähr) liegt eine Immissionsschutz- bzw. Feststoffmessung bei rund 50–120 €, abhängig von Anlagentyp und Aufwand. Bei Öl- und Gasanlagen wird sie oft zusammen mit anderen Arbeiten durchgeführt. → Kosten im Detail: /schornsteinfeger-kosten

Ablauf der Messung

Die Anlage wird im Betriebszustand (betriebswarm) gemessen: Der Schornsteinfeger führt eine Messsonde in den Abgasweg, erfasst die Kennwerte (CO, Abgasverlust bzw. Staub), vergleicht sie mit den Grenzwerten und dokumentiert das Ergebnis. Bei Überschreitung erhalten Sie einen Hinweis zur Nachbesserung (z. B. Wartung, Brennereinstellung).

Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Allgemeine Information ohne Gewähr; maßgeblich sind Ihr Feuerstättenbescheid und die geltende 1. BImSchV."

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Immissionsschutzmessung?

Die Prüfung, ob Ihre Feuerungsanlage die Abgas- und Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhält – bei Öl/Gas vor allem Abgasverlust und CO, bei Feststoff Staub und CO.

Was ist der Unterschied zur Feststoffmessung?

Die Feststoffmessung ist die Immissionsschutzmessung speziell für Holz-, Pellet- und Kohlefeuerungen; hier stehen Staub (Feinstaub) und CO im Vordergrund.

Wie oft muss gemessen werden?

Je nach Anlagentyp, Brennstoff und Baujahr, oft jährlich bis alle 2–3 Jahre. Maßgeblich ist Ihr Feuerstättenbescheid.

Was kostet eine Feinstaubmessung durch den Schornsteinfeger?

Als Richtwert rund 50–120 € je nach Anlage und Aufwand (ohne Gewähr).

Was passiert bei Überschreitung der Grenzwerte?

Sie erhalten einen Hinweis zur Nachbesserung (z. B. Wartung oder Einstellung); die Messung wird nach der Behebung wiederholt.

Welche Räume sind betroffen?

Der Aufstellraum der Feuerstätte und der zugehörige Abgasweg; gemessen wird direkt an der Anlage.

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Feinstaub (Staub)Bestanden
Messwert 0,018 g/m³Grenzwert 0,02 g/m³
COBestanden
Messwert 0,32 g/m³Grenzwert 0,38 g/m³