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Pflicht-Wissen

Kehr- & Überprüfungsordnung: wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt fest, wie oft Feuerstätten und Abgasanlagen gekehrt, überprüft und gemessen werden müssen – je nach Brennstoff und Anlagentyp.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

TätigkeitWie oft (Richtwert)
Kehren
Überprüfen
Messen
Unverbindlicher Richtwert ohne Gewähr; Landesrecht/Einzelfall kann abweichen – maßgeblich ist Ihr Feuerstättenbescheid.

Kehr- und Überprüfungsfristen nach KÜO

Die KÜO unterscheidet drei Tätigkeiten: Kehren (Entfernen von Rückständen),Überprüfen (Zustand von Feuerstätte und Abgasanlage) und Messen (Emissionen nach 1. BImSchV). Wie oft welche Arbeit fällig ist, hängt von Brennstoff, Anlagentyp, Nutzung und Baujahr ab. Verbindlich für Ihr Gebäude ist der Feuerstättenbescheid – die folgende Tabelle ist eine Orientierung.

Frequenz nach Anlagentyp (Richtwerte, ohne Gewähr)

Anlage / BrennstoffKehrenÜberprüfenMessen
Gas (raumluftunabhängig, modern)i. d. R. keinealle 1–3 Jahre (Abgasanlage)Abgasweg je nach Anlage
Gas (raumluftabhängig/älter)i. d. R. keinehäufiger als raumluftunabhängigAbgasweg je nach Anlage
Öl-Zentralheizungnach Bedarf/1× jährlichjährlichAbgasverlust/CO je nach Anlage
Feststoff-Zentralheizung (Holz/Pellet)1–2× jährlichjährlichStaub/CO wiederkehrend
Kaminofen / offener Kamin (regelmäßig)bis zu 3× jährlichim Rahmen der Überprüfungi. d. R. keine wiederkehrende Messung
Kaminofen (gelegentlich)1–2× jährlichim Rahmen der Überprüfungi. d. R. keine

Feuerstättenschau-Turnus

Zusätzlich zu Kehren/Überprüfen/Messen findet die Feuerstättenschau zweimal je Kehrperiode(7 Jahre) statt – also rund alle 3–3,5 Jahre. Sie ist an den Bezirksschornsteinfeger gebunden. → mehr unter/feuerstaettenschau

Landesrecht – Unterschiede möglich

Die KÜO gilt bundesweit, einzelne Länder haben jedoch abweichende Regelungen (z. B. Turnus-Details oder Arbeitswert-Faktoren).

„Landesrecht und Einzelfall können abweichen. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Feuerstättenbescheid."

Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Allgemeine Information ohne Gewähr; Landesrecht/Einzelfall kann abweichen – maßgeblich ist Ihr Feuerstättenbescheid."

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Das hängt von Brennstoff, Anlagentyp und Nutzung ab. Grob: Feststofffeuerungen häufiger (Kehren bis zu 3× jährlich), Öl jährlich, Gas vor allem Überprüfung der Abgasanlage. Verbindlich ist Ihr Feuerstättenbescheid.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung?

Bei modernen, raumluftunabhängigen Gasheizungen entfällt das Kehren meist; die Abgasanlage wird je nach Typ etwa alle 1–3 Jahre überprüft.

Wie oft bei einer Ölheizung?

In der Regel jährliche Überprüfung; Kehrung nach Bedarf und Abgasmessung je nach Anlage.

Was ist die KÜO?

Die Kehr- und Überprüfungsordnung. Sie regelt Häufigkeit und Umfang von Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten an Feuerungs- und Abgasanlagen.

Kann ich die Termine selbst planen?

Die Fristen ergeben sich aus dem Bescheid; den ausführenden Schornsteinfeger für kehr- und überprüfungspflichtige Arbeiten dürfen Sie frei wählen.

Weichen die Fristen je Bundesland ab?

Ja, es sind landesrechtliche Abweichungen möglich. Maßgeblich ist Ihr Feuerstättenbescheid.

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