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Ratgeber

Was kostet der Schornsteinfeger?

Die Kosten für den Schornsteinfeger setzen sich aus festgelegten KÜO-Gebühren (hoheitlich) und Marktpreisen für freie Leistungen zusammen – und sind teilweise steuerlich absetzbar.

Was kostet der Schornsteinfeger? Rechner

Geschätzte Kosten (Richtwert, ohne Gewähr)

Unverbindlicher Richtwert ohne Gewähr. Hoheitliche Tätigkeiten werden nach den Arbeitswerten der KÜO abgerechnet (Faktor länderabhängig, rund 1,20 €/AW); freie Leistungen sind Marktpreise.

Typische Kosten je Tätigkeit (Richtwerte, ohne Gewähr)

TätigkeitRichtwert
Kehren der Abgasanlage (je Zug)ca. 25–40 €
Überprüfung Feuerstätte/Abgasanlageca. 20–40 €
Feuerstättenschauca. 40–50 €
Feuerstättenbescheidca. 15–50 €
Immissionsschutz-/Feststoffmessungca. 50–120 €
Energieausweis (Verbrauch, frei)ca. 50–100 €
Energieausweis (Bedarf, frei)ca. 300–500 €

KÜO-Gebühren vs. freie Leistungen

Hoheitliche Tätigkeiten (Kehren, Überprüfen, Schau, Bescheid) sind über Arbeitswerte der KÜOfestgelegt – der Preis ist nicht verhandelbar und bei jedem Schornsteinfeger gleich. FreieLeistungen (Energieausweis, Ofen-Service, Beratung) sind Marktpreise und können sich unterscheiden. → Details:/gebuehrenabrechnung

Wie hoch sind die jährlichen Kosten?

Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Schornsteinfeger-Kosten als Richtwert (ohne Gewähr) bei etwa:

HeizungJährliche Kosten (Richtwert)
Gas (modern)ca. 50–80 €
Ölca. 80–130 €
Feststoff/Holz (mit Messung)ca. 100–200 €

Hinzu kommen alle 3–3,5 Jahre die Feuerstättenschau und der Bescheid.

Schornsteinfeger-Kosten steuerlich absetzen

Schornsteinfeger-Arbeiten sind als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG absetzbar: Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Absetzbar sind auch Mess- und Überprüfungsarbeiten (nach höchstrichterlicher Rechtsprechung), nicht jedoch reine Materialkosten. Tragen Sie die Arbeitskosten in der Steuererklärung ein und bewahren Sie die Rechnung auf.

Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.

Rechnung prüfen

Prüfen Sie, ob nur durchgeführte Arbeiten abgerechnet wurden und ob hoheitliche und freie Positionen getrennt sind. → Anleitung: /gebuehrenabrechnung

Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Richtwerte ohne Gewähr; keine Steuerberatung."

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet der Schornsteinfeger im Jahr?

Für ein Einfamilienhaus je nach Heizung als Richtwert etwa 50–80 € (Gas), 80–130 € (Öl) oder 100–200 € (Feststoff mit Messung), zzgl. Feuerstättenschau/Bescheid alle 3–3,5 Jahre (ohne Gewähr).

Sind Schornsteinfeger-Kosten steuerlich absetzbar?

Ja, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht.

Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?

Ein Verbrauchsausweis liegt als Richtwert bei rund 50–100 €, ein Bedarfsausweis bei rund 300–500 € (freie Leistung, ohne Gewähr).

Warum ist der Schornsteinfeger bei allen gleich teuer?

Für hoheitliche Tätigkeiten gelten festgelegte KÜO-Gebühren. Nur freie Leistungen sind Marktpreise und können sich unterscheiden.

Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?

Schornsteinfegergebühren zählen grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten; der Einzelfall richtet sich nach der Betriebskostenvereinbarung.

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