Pflicht-Wissen
Feuerstättenschau – Ablauf, Kosten und Pflichten
Die Feuerstättenschau ist die hoheitliche Beschau aller Feuerungs- und Abgasanlagen in Ihrem Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – Grundlage für den Feuerstättenbescheid.
Was ist die Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Aufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Er verschafft sich dabei einen Überblick über alle Feuerungsanlagen und die zugehörigen Abgasanlagen im Gebäude – unabhängig davon, wer die laufenden Kehr- und Prüfarbeiten ausführt. Aus dieser Beschau ergibt sich, welche Arbeiten künftig in welchen Fristen nötig sind.
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Zweimal innerhalb einer Kehrperiode von 7 Jahren – also rund alle 3 bis 3,5 Jahre. Der bBSF kündigt den Termin an. Anders als die frei vergebbaren Kehr- und Prüfarbeiten ist die Feuerstättenschauan den Bezirksschornsteinfeger gebunden.
Welche Räume und Anlagen sind betroffen?
Betroffen sind alle Räume mit Feuerstätten und deren Abgaswege: z. B. der Heizungskeller(Öl-/Gas-/Pelletkessel), die Küche (Gastherme/Durchlauferhitzer), das Wohnzimmer(Kaminofen) sowie Dachboden/Schornstein. Der bBSF muss Zugang zu diesen Anlagen erhalten.
Kosten & Umlagefähigkeit
Als Richtwert (ohne Gewähr) kostet die Feuerstättenschau rund 40–50 €, abgerechnet nach Arbeitswerten der KÜO. Schornsteinfegergebühren zählen grundsätzlich zu denumlagefähigen Betriebskosten und können bei vermieteten Objekten anteilig auf Mieter umgelegt werden.
Ob eine konkrete Position umlagefähig ist, hängt vom Einzelfall und der Betriebskostenvereinbarung ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Kann ich die Feuerstättenschau verweigern?
Nein. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, dem bBSF Zutritt zu gewähren. Verweigern Sie den Zugang, kann die zuständige Behörde eingeschaltet werden; möglich sind eine behördliche Duldungsanordnung, Zwangsmaßnahmen und ein Bußgeld. Die Feuerstättenschau ist einPflichttermin.
Das Ergebnis – der Feuerstättenbescheid
Nach der Schau erhalten Sie den Feuerstättenbescheid, der die künftigen Arbeiten und Fristen festlegt. → Alles zum Bescheid: /feuerstaettenbescheid
Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Allgemeine Information ohne Gewähr; maßgeblich ist Ihr Feuerstättenbescheid/Landesrecht."
FAQ
Häufige Fragen
Was ist eine Feuerstättenschau?
Die hoheitliche Beschau aller Feuerungs- und Abgasanlagen im Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, aus der der Feuerstättenbescheid hervorgeht.
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Zweimal innerhalb einer Kehrperiode von 7 Jahren, also etwa alle 3 bis 3,5 Jahre.
Was kostet die Feuerstättenschau?
Als Richtwert rund 40–50 €, abgerechnet nach Arbeitswerten der KÜO (ohne Gewähr).
Welche Räume schaut der Schornsteinfeger an?
Alle Räume mit Feuerstätten und deren Abgaswege, etwa Heizungskeller, Küche mit Gastherme, Wohnzimmer mit Kaminofen sowie Dachboden/Schornstein.
Ist die Feuerstättenschau umlagefähig?
Schornsteinfegergebühren zählen grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten; ob eine konkrete Position umgelegt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich die Feuerstättenschau verweigern?
Nein. Sie müssen Zutritt gewähren. Bei Verweigerung drohen behördliche Anordnung, Zwangsmaßnahmen und Bußgeld.
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