Ratgeber
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Für hoheitliche Aufgaben ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihres Kehrbezirks zuständig – die kehr- und überprüfungspflichtigen Arbeiten dürfen Sie jedoch frei vergeben.
Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden
Deutschland ist in rund 7.600 Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk ist einbevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt (für 7 Jahre). Er ist für diehoheitlichen Aufgaben zuständig: Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und die Führung des Kehrbuchs. Welcher bBSF für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie über das Kehrbezirks-Verzeichnis Ihres Bundeslandes oder bei der zuständigen Behörde.
Freie Wahl bei kehrpflichtigen Arbeiten
Seit der Liberalisierung gilt: Die regelmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten dürfen Sie vonjedem eingetragenen Schornsteinfeger durchführen lassen – auch aus einem anderen Bezirk oder EU-Land. Sie sind nicht an den bBSF gebunden. Wichtig: Der von Ihnen beauftragte Betrieb stellt eine Bescheinigung aus, die dem bBSF als Nachweis vorgelegt wird (Formblatt-Rücklauf).
Den Schornsteinfeger wechseln – so geht's
- Suchen Sie einen eingetragenen Schornsteinfeger-Betrieb Ihrer Wahl.
- Beauftragen Sie die im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten.
- Der Betrieb führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung aus.
- Diese wird dem bBSF vorgelegt – Ihre Nachweispflicht ist erfüllt.
Ihre Pflichten als Eigentümer
Sie müssen dafür sorgen, dass die im Bescheid genannten Arbeiten fristgerecht ausgeführt undnachgewiesen werden – und dem bBSF für die Feuerstättenschau Zutritt gewähren. Die freie Wahl gilt für die Ausführung, nicht für die hoheitliche Schau.
Kehrly-Fachredaktion · Stand: Juli 2026 · zuletzt geprüft: Juli 2026 · „Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung."
FAQ
Häufige Fragen
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Für hoheitliche Aufgaben der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ihres Kehrbezirks. Ihn finden Sie über das Kehrbezirks-Verzeichnis Ihres Bundeslandes.
Habe ich die freie Wahl des Schornsteinfegers?
Ja, für die regelmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten. Sie dürfen jeden eingetragenen Schornsteinfeger beauftragen.
Kann ich den Schornsteinfeger wechseln?
Ja. Beauftragen Sie einen Betrieb Ihrer Wahl mit den Arbeiten aus dem Bescheid; die Bescheinigung wird dem bBSF vorgelegt.
Gilt die freie Wahl auch für die Feuerstättenschau?
Nein. Die Feuerstättenschau und der Bescheid bleiben hoheitliche Aufgaben des zuständigen bBSF.
Welche Pflichten habe ich als Eigentümer?
Die fristgerechte Durchführung und den Nachweis der im Bescheid genannten Arbeiten sowie Zutritt zur Feuerstättenschau.
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