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Ratgeber

Feuerstätte anmelden – Kaminofen und neue Heizung richtig abnehmen lassen

Kehrly-Fachredaktion Stand: Juli 2026zuletzt geprüft: Juli 2026

Wer eine neue Feuerstätte einbaut – einen Kaminofen, eine Pellet- oder Gasheizung – muss diese vor der Inbetriebnahme beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger melden und abnehmen lassen. Erst die Feuerstättenabnahme bestätigt, dass Anlage und Abgasweg sicher betrieben werden können.

Warum die Anmeldung nötig ist

Der Schornsteinfeger prüft, ob die Feuerstätte fachgerecht angeschlossen ist, der Abgasweg passt und die Anlage die Anforderungen (u. a. 1. BImSchV) erfüllt. Ohne Abnahme darf die Anlage in der Regel nicht betrieben werden.

Ablauf – so gehen Sie vor

  1. Feuerstätte fachgerecht einbauen lassen (Fachbetrieb/Ofensetzer).
  2. Termin zur Feuerstättenabnahme beim zuständigen bBSF vereinbaren.
  3. Abnahme durchführen: Prüfung von Anlage und Abgasweg.
  4. Tauglichkeitsbescheinigung erhalten – jetzt darf die Anlage betrieben werden.
  5. Die neue Anlage wird ins Kehrbuch aufgenommen; ein neuer/aktualisierter Feuerstättenbescheid kann folgen.

Was kostet die Abnahme? (Richtwert, ohne Gewähr)

Die Feuerstättenabnahme liegt als Richtwert bei rund 40–80 €, je nach Aufwand. → weitere Kosten: Schornsteinfeger-Kosten

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich einen neuen Kaminofen anmelden?

Ja. Neue Feuerstätten sind vor Inbetriebnahme beim Bezirksschornsteinfeger zu melden und abnehmen zu lassen.

Wer meldet die Feuerstätte an – ich oder der Ofenbauer?

Häufig übernimmt der Fachbetrieb die Meldung; die Verantwortung liegt aber beim Eigentümer.

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Kehrly-Fachredaktion

Fachredaktionelle Inhalte rund um das Schornsteinfeger-Handwerk – geprüft auf SchfHwG, KÜO und 1. BImSchV. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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