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Ratgeber

Was macht ein Schornsteinfeger?

Kehrly-Fachredaktion Stand: Juli 2026zuletzt geprüft: Juli 2026

Der Schornsteinfeger ist weit mehr als Glücksbringer: Er sorgt für die Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungen und Feuerstätten und trägt zum Umwelt- und Immissionsschutz bei. Seine Arbeit gliedert sich in hoheitliche Aufgaben, die ihm der Gesetzgeber zuweist, und freie Leistungen, die er im Wettbewerb anbietet.

Hoheitliche Aufgaben

Diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) zugewiesen: die Feuerstättenschau (Beschau aller Anlagen im Gebäude), der daraus folgende Feuerstättenbescheid (welche Arbeiten wann fällig sind) und die Führung des Kehrbuchs. Diese Tätigkeiten sind nicht frei vergebbar.

Kehren, Überprüfen, Messen

Zum Kern gehören das Kehren der Abgasanlagen, das Überprüfen von Feuerstätte und Abgasweg sowie das Messen von Emissionen (CO, Feinstaub, Abgasverlust) nach der 1. BImSchV. Wie oft welche Arbeit fällig ist, hängt von Brennstoff und Anlagentyp ab. → Details: KÜO & Kehrfristen

Freie Leistungen

Im Wettbewerb bietet der Schornsteinfeger u. a. den Energieausweis, die Feuerstättenabnahme neuer Öfen, Ofen-/Kaminservice und Beratung zu Heizung und Emissionen an. Diese Leistungen dürfen Sie frei beauftragen.

Hoheitlich vs. frei – der Unterschied

Hoheitlich (gebunden an bBSF/Bescheid) Frei (im Wettbewerb)
Feuerstättenschau, Bescheid, Kehrbuch Energieausweis, Ofen-Service
feste KÜO-Gebühren Marktpreise

FAQ

Häufige Fragen

Ist der Schornsteinfeger noch Pflicht?

Ja, die hoheitlichen Aufgaben und die im Bescheid festgelegten Arbeiten sind verpflichtend; den ausführenden Betrieb dürfen Sie teils frei wählen.

Macht der Schornsteinfeger auch Energieausweise?

Ja, als freie Leistung.

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Kehrly-Fachredaktion

Fachredaktionelle Inhalte rund um das Schornsteinfeger-Handwerk – geprüft auf SchfHwG, KÜO und 1. BImSchV. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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