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Ratgeber

Schornsteinfeger-Pflichten: das müssen Eigentümer wissen

Kehrly-Fachredaktion Stand: Juli 2026zuletzt geprüft: Juli 2026

Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Arbeiten erledigt werden. Der Schornsteinfeger führt aus und überwacht – die Pflicht liegt bei Ihnen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Fristen aus dem Feuerstättenbescheid einhalten

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) in welchen Zeiträumen fällig sind. Sie müssen dafür sorgen, dass diese fristgerecht durchgeführt werden. → Feuerstättenbescheid

Zutritt gewähren

Zur Feuerstättenschau und zu hoheitlichen Terminen müssen Sie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Zutritt ermöglichen. Diese Schau ist ein Pflichttermin. → Feuerstättenschau

Arbeiten nachweisen

Beauftragen Sie einen frei gewählten Betrieb, stellt dieser eine Bescheinigung aus, die dem bBSF als Nachweis vorgelegt wird (Formblatt-Rücklauf). Ohne Nachweis gilt die Pflicht als nicht erfüllt.

Neue Feuerstätten anmelden

Bauen Sie einen neuen Kaminofen oder eine neue Heizung ein, ist diese vor Inbetriebnahme anzumelden und abnehmen zu lassen. → Feuerstätte anmelden

Was passiert bei Verstößen?

Werden Fristen ignoriert oder der Zutritt verweigert, kann die Behörde die Durchführung anordnen (Ersatzvornahme) und ein Bußgeld verhängen.

Hinweis: Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Ist der Schornsteinfeger Pflicht?

Ja. Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten und die Feuerstättenschau sind verpflichtend.

Was passiert, wenn ich den Schornsteinfeger nicht reinlasse?

Die Behörde kann Zutritt anordnen; möglich sind Zwangsmaßnahmen und Bußgeld.

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Kehrly-Fachredaktion

Fachredaktionelle Inhalte rund um das Schornsteinfeger-Handwerk – geprüft auf SchfHwG, KÜO und 1. BImSchV. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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