Ratgeber
Schornsteinfeger-Pflichten: das müssen Eigentümer wissen
Kehrly-Fachredaktion Stand: Juli 2026zuletzt geprüft: Juli 2026
Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Arbeiten erledigt werden. Der Schornsteinfeger führt aus und überwacht – die Pflicht liegt bei Ihnen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Fristen aus dem Feuerstättenbescheid einhalten
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) in welchen Zeiträumen fällig sind. Sie müssen dafür sorgen, dass diese fristgerecht durchgeführt werden. → Feuerstättenbescheid
Zutritt gewähren
Zur Feuerstättenschau und zu hoheitlichen Terminen müssen Sie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Zutritt ermöglichen. Diese Schau ist ein Pflichttermin. → Feuerstättenschau
Arbeiten nachweisen
Beauftragen Sie einen frei gewählten Betrieb, stellt dieser eine Bescheinigung aus, die dem bBSF als Nachweis vorgelegt wird (Formblatt-Rücklauf). Ohne Nachweis gilt die Pflicht als nicht erfüllt.
Neue Feuerstätten anmelden
Bauen Sie einen neuen Kaminofen oder eine neue Heizung ein, ist diese vor Inbetriebnahme anzumelden und abnehmen zu lassen. → Feuerstätte anmelden
Was passiert bei Verstößen?
Werden Fristen ignoriert oder der Zutritt verweigert, kann die Behörde die Durchführung anordnen (Ersatzvornahme) und ein Bußgeld verhängen.
Hinweis: Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.